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BGB § 1587i Abtretung von Versorgungsansprüchen

BGB § 1587i Abtretung von Versorgungsansprüchen

[ Auszug: (1) Der Berechtigte kann vom Verpflichteten in Höhe der laufenden Ausgleichsrente Abtretung der in den Ausgleich einbezogenen Versorgungsansprüche verlangen,  ... ]